Übersicht: Wie werden Lehrerfortbildungen in Deutschland finanziert?

Profilbild der Zukunft Digitale Schule Praktikantin Janine Oehler
Janine Oehler
15.06.2023

„Es ist Verpflichtung und Verantwortung von Bildungspolitik und Bildungsverwaltung, für Lehrerinnen und Lehrer die erforderlichen Rahmenbedingungen zu sichern, damit sie den hohen Erwartungen gerecht werden können. Konkret sind dafür Angebote zur Beratung, Fortbildung und beruflichen Weiterqualifizierung für Lehrkräfte bereit zu stellen.“ 

Erklärung der Kultusministerkonferenz und der Lehrerverbände 05.10.2000

Die Teilnahme an Lehrerfortbildungen ist eine wichtige Aufgabe von Lehrkräften, um Ihre Kenntnisse auf dem neuesten Stand zu halten und neue, essentielle Kompetenzen zu erlernen. Gerade im ständig wachsenden Bereich der Digitalisierung helfen Fortbildungen dabei, dass Lehrkräfte den Anschluss nicht verlieren, um mit neuen digitalen Medien im Unterricht arbeiten zu können, aber auch um Ihren Schülern ein gesundes Verhältnis zu diesen Medien näherzubringen. Doch wie diese Fortbildungen gefördert und finanziert werden, kann je nach Region stark variieren. Zur einfachen Übersicht haben wir Dir daher in diesem Artikel für jedes Bundesland die wichtigsten Informationen zur Finanzierung Deiner Fortbildungen zusammengetragen.

Du brauchst nur Informationen für Deine Region? Dann kannst Du hier schnell zu Deinem Bundesland oder dem Fazit am Ende springen:

Lehrerfortbildung in Berlin

Fortbildungen für Lehrer:innen haben in Berlin einen hohen Stellenwert. Lehrkräfte in diesem Land sind dazu verpflichtet, sich regelmäßig zu bestimmten Themenbereichen fortzubilden und ihre Kompetenzen zu erweitern. Zur Förderung dieser Lehrerfortbildungen finden sich aber im Gesetz keine genauen Vorgaben. Schulleitungen, Lehrkräfte, Erzieher:innen,  Schüler:innen und Eltern werden zur eigenverantwortlichen Organisation des Schullebens aufgefordert. Um diese individuelle Organisation zu gewährleisten, haben alle öffentlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen und Kollegs Zugriff zu sogenannten “Verfügungsfonds”. Voraussetzung zur Nutzung ist lediglich eine Teilnahmeerklärung mit einem Rückmeldebogen.

Das Budget der Verfügungsfonds ist individuell für jede Schule und setzt sich aus der Anzahl der Schüler:innen der jeweiligen Schule zusammen. Zusätzlich zu einer Sockel Zuweisung von 7.000€ kommt pro Schüler:in ein jährlich festgesetzter Betrag hinzu (2022 waren es beispielsweise 14€). Entscheidend sind dabei die von der Schule zur IST-Statistik gemeldeten Schüler:innen – auch die Schüler:innen in Teilzeit und aus Willkommensklassen werden hierbei mitgezählt. Dabei gibt es eine Höchstgrenze von Teilbeträgen von 20.000€. Zusätzlich kommt noch ein Betrag von 2.700€ hinzu, dieser ist allerdings zweckgebunden für Maßnahmen und Projekte zur Förderung der demokratischen und politischen Bildung.

Diese Verfügungsfonds können von Schulen für vielfältige Zwecke genutzt werden, darunter auch zur Finanzierung der Kosten für Lehrerfortbildungen. Dies bedeutet, dass Lehrkräfte zur Kostenerstattung von Teilnahmebeiträgen, Reise- und Materialkosten oder anderen finanziellen Mitteln, sich an ihre jeweiligen Schulleitungen oder Fortbildungsbeauftragte wenden müssen. Da jede Schule die Verwendung der Fonds anders handhabt, sollte dies bereits vor Teilnahme an der jeweiligen Fortbildung mit einer konkreten Kostenrechnung mit Nachweisen geschehen.

Quelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin)

Förderung der Fortbildung für Lehrer:innen in Brandenburg

Fortbildung von Lehrer:innen werden in Brandenburg als zentrales Instrument der Schulentwicklung gesehen und sollen die Lehrkräfte bei der Sicherung und ständigen Weiterentwicklung ihrer berufsbezogenen Kompetenzen unterstützen. Besonders in der Berufseingangsphase legt das Land Brandenburg einen besonderen Wert auf die Teilnahme an Fortbildungen.

In der schulinternen Fortbildungsplanung legt jede Schule ausgehend von den im Schulprogramm ausgewiesenen Zielen die schulbezogenen Fortbildungsschwerpunkte fest. Die Fortbildungsplanung bildet auch die Grundlage für den fortbildungsbezogenen Mittel- und Personalbedarf sowie für die Anforderung von Fortbildungsangeboten beim staatlichen Schulamt. Je nach Bedarf werden den Schulen zur Durchführung von Lehrerfortbildungen zweckgebundene Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung übertragen.  Der Bedarf wird dem staatlichen Schulamt  von der Schulleitung  bis spätestens 15. Februar eines jeden Kalenderjahres, für das am 1. August desselben Jahres beginnenden Schuljahr mitgeteilt. Bei längerer Bedarfsdauer kann dies auch für die darauffolgenden Schuljahre geschehen oder nach Ablauf der Frist mindestens sechs Wochen vor der geplanten Veranstaltung.

Quelle: Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG) / Verwaltungsvorschriften über die Fortbildung der Lehrkräfte an Schulen in öffentlicher Trägerschaft

Lehrerfortbildungen in BW

Das Land Baden-Württemberg steht für qualitativ hochwertige Lehrerbildung, die einer ständigen Weiterentwicklung unterliegt. Im Rahmen des Qualitätskonzepts für das Bildungssystem entstanden im März 2019 das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) und das Institut für Bildungsanalysen (IBBW). Das Kultusministerium stellt ein breites Angebot an Fortbildung und Unterstützung für Lehrer:innen und Schulen zur Verfügung. Laut des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport ist die amtliche Fortbildung für Lehrer:innen in BW unabhängig, kostenlos und qualitätsvoll.

Aber auch Fortbildungen bei anderen Anbietern können unter Umständen finanziell gefördert werden. Bei der Teilnahme an Lehrerfortbildungen anderer Träger besteht laut den Leitlinien zur Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen in Baden Württemberg für Lehrer:innen in BW die Möglichkeit, bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel Zuschüsse beantragt werden. Als beratende Einrichtung kann hierbei die Landesakademie ebenfalls hinzugezogen werden. 

Quelle: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg / Leitlinien zur Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen in Baden-Württemberg

Finanzmittel zur Fortbildung der Lehrer:innen in Bayern

Fortbildung von Lehrer:innen wird in Bayern beschrieben als Teil des ständigen berufsnahen Weiterlernprozesses, der das gesamte Berufsleben umfasst. Zum Überblick der staatlichen und von externen Anbietern zur Verfügung gestellten Lehrerfortbildungen bietet Bayern die Datenbank “FIBS” (Fortbildung in bayerischen Schulen) an. Die Rahmenbedingungen für die Planung und Organisation der Lehrerfortbildung in Bayern wurden 2002 durch das Staatsministerium geregelt.

Seit 2003 haben Schulen die Möglichkeit, Finanzmittel für schulinterne Lehrerfortbildungen zu beantragen. Für die Vergabe dieser Finanzmittel müssen sie sich lediglich an ein Verfahren halten:

Ab Beginn eines Kalenderjahres beantragen die Schulen die benötigten Mittel formlos unter kurzer Angabe des Verwendungszwecks bei der zuständigen Bewilligungsbehörde (Regierung bzw. MB-Dienststelle). Diese teilt der Schule im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel einen Zuschuss zu. Ausgeschlossen werden Aufwendungen für Fortbildungsreisen der Lehrkräfte. Die Verwendungsnachweise bleiben bei der jeweiligen Schule. Schließlich bleibt es an der Schule, die Qualität der bezuschussten Maßnahmen zu überprüfen.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Fortbildungsförderung in Bremen

Laut dem Bremer Schulgesetz § 10 ist die Lehrerfortbildung ein Teil der Personalentwicklung und Lehrer:innen sind in Bremen zur Fortbildung verpflichtet. Die Schulen erstellen für sich ein sogenanntes Fortbildungsprogramm, das alle in der Schule Tätigen erfasst und sich an den schulischen Anforderungen orientiert. Die Schulen führen anhand des Fortbildungsprogramms eigene Fortbildungen mit und für ihre Lehrer:innen durch und beteiligen sich an externen Angeboten.

Ein Budget für die Fortbildung von Lehrer:innen in Bremen wird durch das Landesinstitut für Schule bereitgestellt. Zusätzlich werden Schulen in Bremen seit 2003 zur Stärkung der Eigenständigkeit jährlich gesonderte Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt. Die Fortbildungsbudgets dienen der Umsetzung der schulbezogenen Fortbildungsprogramme. Die Schulen verfügen über die Nutzung dieser Mittel eigenständig.

Ausgenommen sind Schulen aus Bremerhaven, deren Budget für Lehrerfortbildung zentral durch LFI verwaltet wird und die kein eigenes Fortbildungsbudget erhalten.

Quelle: Landesinstitut für Schule (Freie Hansestadt Bremen) / Bremische Bürgschaft: Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP am 17.05.2016 / Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) – §53 (4), § 57, § 79 (2), § 88 (4), § 89 (3)

Fortbildungen für Lehrer:innen in Hamburg

Lehrkräfte in Hamburg stehen laut Schulgesetz in der Pflicht, sich zur Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer Unterrichts- und Erziehungsfähigkeit in der unterrichtsfreien Zeit fortzubilden und dies mit gültigen Nachweisen zu belegen. Unterstützt werden sie dabei durch die Angebote der zuständigen Behörde, die die Qualität von Unterricht und Erziehung sichert.

Die Fortbildungen für Lehrer:innen werden in Hamburg durch die Lehrerkonferenz, die Lehrerkammer und die Schulleitung geplant, verwaltet und organisiert. Während die Schulleitung sich um die Erstellung, Einhaltung, Auswertung und Weiterentwicklung der Fortbildungsplanung kümmert und die Einhaltung der Fortbildungspflicht zu prüfen, ist die Lehrerkonferenz für Inhalt und Durchführung der Fortbildungsveranstaltungen zuständig. Die Lehrerkammer ist zusätzlich bei grundsätzlichen Fragen der Aus- und Fortbildung von Lehrer:innen beteiligt.

Um die durch Fortbildungsveranstaltungen und -maßnahmen entstehenden Kosten zu decken, wird von den Schulleitungen anhand der Fortbildungsplanung ein Teil des Schulbudgets eigenverantwortlich zugewiesen. 

Quelle: Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (Hamburg)

Förderung von Lehrerfortbildungen in Hessen

Praxisnahe Lehrerfortbildung wird in Hessen als wichtiger Stützpfeiler gesehen, um die ständigen Herausforderungen in Schulen bewältigen zu können. Dafür stellt Hessen seinen Lehrkräften einen großen Katalog an Angeboten zur Verfügung. Um eine hohe Qualität zu gewährleisten, bedarf es einer Akkreditierung, durch die die Eignung der Fortbildung oder Maßnahme nachgewiesen wird, bevor diese in den Fortbildungskatalog aufgenommen werden. Für externe Anbieter von Lehrerfortbildungen wird in Hessen darüber hinaus auch die Eignung des Veranstalters durch das Verfahren der Akkreditierung nachgewiesen.

Um die individuelle Fortbildungspflicht zu dokumentieren, steht jede Lehrkraft in der Pflicht, die absolvierten Fortbildungen und Qualifikationen in einem Qualifikationsportfolio aufzuführen, um diese der Schulleitung im Jahresgespräch vorzeigen zu können. Zusammen mit den individuellen Entwicklungsschwerpunkten der jeweiligen Schule werden diese Qualifikationsportfolios werden von der Schule bei der Entwicklung des Fortbildungsplans berücksichtigt.

Schulen mit Unterstützungsbedarf zur Umsetzung des Fortbildungsplans steht nach Maßgabe des Hausgesetzes ein Fortbildungsbudget zur Verfügung.

Amtlich akkreditierte Lehrerfortbildungen können außerdem bereits durch das Kultusministerium Hessen finanziert werden und dadurch für Lehrkräfte keine Kosten verursachen – Zum Beispiel bei den Online-Fortbildungen der Heraeus Bildungsstiftung, die wir kostenfrei auf unserer Plattform als Videokurse zur Verfügung stellen.

Quelle: Haushaltsplan des Kultusministeriums Hessen (2023) / Hessisches Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG) – § 64 Abs. 2, § 65 Abs. 1, § 67, § 69 (2)

Lehrerfortbildungen in MV

Auch in Mecklenburg-Vorpommern wird Lehrkräftefortbildungen eine hohe Priorität zugeschrieben, denn auch in diesem Bundesland gibt es eine Fortbildungspflicht für Lehrer:innen. Mindestens 60 Fortbildungsstunden müssen alle Funktionsämter des Laufbahnzweigs Schuldienst in MV absolvieren. Allerdings können diese auch rückwirkend über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren, im Ausnahmefall sogar bis zu zehn Jahren, angerechnet werden.

Vom Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (IQ M-V) werden für die Lehrkräfte des Landes viele an aktuellen Themen und Schwerpunkten orientierte Fortbildungen angeboten, bei denen die entstehenden Kosten übernommen werden.

Quelle: Lehrerbildungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern (LehbildG M-V) – § 16, § 18

Fortbildung von Lehrer:innen in Niedersachsen

Für die Lehrerfortbildung sind in Niedersachsen seit 2012 neun verschiedene Kompetenzzentren zuständig. Beteiligt sind neben den Universitäten auch das Regionale Pädagogische Zentrum der Ostfriesischen Landschaft, das Evangelische Bildungszentrum Bad Bederkesa, das Ludwig-Windthorst-Haus in Lingen und die Historisch-Ökologische Bildungsstätte Emsland in Papenburg e.V. beteiligt.

Schulen können zusätzliche Zuschüsse für die Finanzierung der Fortbildung ihrer Lehrer:innen beantragen.

Die Abrechnung von schulinternen Weiter- und Fortbildungen für Lehrer:innen in Niedersachsen ist in einem zwischen den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung abgestimmten Leitfaden ausführlich erklärt. Inwiefern die entstandenen Kosten für eine Lehrerfortbildung erstattet werden können, ist hierbei von verschiedenen Faktoren abhängig. Unter anderem unterscheidet Niedersachsen zwischen Fortbildungsreisen im In- und Ausland sowie zwischen Fortbildungen in “ausschließlich dienstlichem Interesse”, “überwiegend dienstlichem Interesse” und “überwiegend persönlichem Interesse”.  Je nach Beurteilung muss ein anderer Antrag gestellt werden. Während bei Fortbildungen in ausschließlich dienstlichem Interesse eine volle Kostenerstattung erfolgen kann, werden bei einer Fortbildung in überwiegend persönlichem Interesse in der Regel keine Dienstreisekosten erstattet.

Zusätzlich zu Dienstreisekosten gibt es außerdem die Möglichkeit für eine (teilweise) Kostenerstattung von Materialien, Übernachtung, Tagungsräume, Referent:innen und Tagespauschalen.

Quelle: Bildungsportal Niedersachsen

So werden Lehrerfortbildungen in NRW finanziert

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt öffentlichen Schulen ein Fortbildungsbudget zur Weiterbildung ihrer Lehrkräfte. Die Verwendung des Budgets ist unabhängig davon, ob die Fortbildungen online oder in Präsenzveranstaltungen stattfinden und von welchem Anbieter die Lehrer:innen teilnehmen. Die Höhe des Budgets hängt von der Anzahl der hauptamtlichen oder hauptberuflichen Lehrkräfte an der jeweiligen Schule ab. Jede Schule erhält pro hauptamtlicher oder hauptberuflicher Lehrkraft im Haushaltsjahr einen Betrag von 45 Euro. Das Mindestbudget beträgt 1.200 Euro.

Sollte das zugewiesene Fortbildungsbudget bis zum 1. April nicht vollständig ausgeschöpft sein, wird der Rest auf das Budget des laufenden Jahres angerechnet. Restmittel, die aus dem vorangegangenen Haushaltsjahr stammen und mindestens 1.600 Euro betragen, bleiben jedoch unberücksichtigt. Dadurch haben Schulen theoretisch die Möglichkeit, das gesamte Fortbildungsbudget eines Jahres anzusparen und auf das Folgejahr zu übertragen. Die Bündelung der Budgets ermöglicht es Schulen, Fortbildungsschwerpunkte in einzelnen Jahren zu setzen. Das Mindestbudget bietet insbesondere kleinen Schulen eine hohe Flexibilität bei der Nutzung des Fortbildungsbudgets.

Quelle: Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Fortbildung von Lehrer:innen in RLP

Auch in Rheinland-Pfalz wird Schulen ein Fortbildungsbudget zur Verfügung gestellt. Zu den Schulen, die diese Mittel beantragen können, gehören Ganztagsschulen, Schwerpunktschulen und Förderschulen, wenn diese sich zu Förder- und Beratungszentren weiterentwickeln. Der Höchstbetrag pro Schule liegt bei bis zu 1.500 Euro pro Schuljahr und kann für die Umsetzung schulbezogener Fortbildungsprogramme, Honorare für Dozent:innen, Teilnahmegebühren und für Reisekosten sowie Materialien im Zusammenhang mit Lehrerfortbildungen eingesetzt werden. Zur Beantragung dieser Mittel gibt es in Rheinland-Pfalz ein separates Online-Portal für Fortbildungsbudgets mit dem Namen “FoBu”. Der Antrag sollte allerdings spätestens drei Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung geschehen, da Anträge nach der Teilnahme an der Veranstaltung nicht wirksam sind. 

Quelle: Bildungsserver Rheinland-Pfalz

Lehrerfortbildungen im Saarland

Saarland bietet seinen Lehrer:innen eine breite Auswahl an staatlichen Fortbildungen, die von verschiedenen Einrichtungen angeboten werden. Im Wesentlichen sind die Anbieter das Landesinstitut für Pädagogik und Medien (LPM), das Institut für Lehrerfort- und -weiterbildung Saarbrücken (ILF) sowie die EKiS Koordinierungsstelle der Evangelischen Lehrerfortbildung im Saarland. Aber auch das saarländische Landesjugendamt und andere Anbieter stellen den Lehrer:innen im Saarland Fortbildungen zur Verfügung. Diese Angebote sind für die Lehrkräfte bei der Teilnahme kostenfrei. Über die finanzielle Förderung von Lehrerfortbildungen externer Anbieter gibt es leider keine genauen Informationen.

Budget und Förderung der Lehrerfortbildungen in Sachsen

Sachsen definiert die staatliche Lehrerfortbildung als umfassend für alle Maßnahmen, die dem Erhalt, der Aktualisierung, der Anpassung und der Weiterentwicklung der vorhandenen beruflichen Kompetenzen von Lehrkräften dienen. Sie ist Bestandteil der systematischen Personalentwicklung an Schulen und leistet einen Beitrag zur Entwicklung der schulischen Qualität in Einzelschulen und insgesamt im “System Schule” in Sachsen. Staatliche Lehrerfortbildungen stehen daher in Sachsen allen Lehrkräften an öffentlichen Schulen sowie an Schulen in freier Trägerschaft offen. Zuständig für die Fortbildung von Lehrer:innen sind in Sachsen das sächsische Staatsministerium für Kultus und das Landesamt für Schule und Bildung.

Zur Durchführung schulinterner Lehrerfortbildungen steht den Schulen in Sachsen ein Qualitätsbudget zur Verfügung. Wie das Qualitätsbudget für die Fortbildungen verwendet wird, entscheiden Schulleitungen eigenverantwortlich mithilfe des Fortbildungskonzepts der jeweiligen Schule.

Weitere Grundlagen und Kostenerstattungsmöglichkeiten werden außerdem durch allgemeine Rechtsvorschriften wie das Reisekostengesetz oder die Verwaltungsvorschrift “Aus- und Fortbildungsvergütung.”

Quelle: Onlineportal des Landes Sachsen

Lehrerfortbildung in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt sieht Schulen als professionelle Lerngemeinschaft und legt einen großen Wert auf deren Eigenverantwortlichkeit. Lehrerfortbildungen werden für die Kompetenzentwicklung der Schüler:innen vorausgesetzt. Daher sind Lehrkräfte laut dem Schulgesetz auch in der unterrichtsfreien Zeit dazu verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden.

Für ihre pädagogische Arbeit steht allen Schulen für jedes Haushaltsjahr ein zugeteiltes Budget zur Verfügung. Sollten in dem Haushaltsjahr nicht alle zur Verfügung gestellten Mittel voll genutzt werden, so können diese Mittel mit einem Haushaltsvermerk in das folgende Haushaltsjahr übertragen werden. Unter anderem dient das festgelegte Budget auch der Finanzierung für die Fortbildung der Lehrer:innen. Zuständig für die Verwaltung des Schulbudgets ist die jeweilige Schulleitung.

Quelle: Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) – § 24 (2)

Fortbildungen in Schleswig-Holstein für Lehrer:innen durch Verfügungsfonds

Das Land Schleswig-Holstein sieht die schulbezogene Fortbildung der Lehrer:innen als vorrangig schulintern und damit als wichtige Führungsaufgabe der Schulleitung. Um die Lehrerfortbildungen zu finanzieren, stehen den Schulen in Schleswig-Holstein Verfügungsfonds zur Qualitätsentwicklung zur Verfügung. Jedes Kalenderjahr bekommt dadurch jede Schule ein Schulbudget in Höhe von 250 Euro, zuzüglich der Anzahl an Lehrkräften multipliziert mit 6,50 Euro. Das Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) kann Rechnungen für schulinterne Lehrerfortbildungen bis zur Höhe dieses Betrages begleichen. Das Budget muss von der Schulleitung immer bis zu den Herbstferien für das jeweils laufende Kalenderjahr beantragt werden.

Quelle: Landesportal Schleswig-Holstein / Schulgesetz des Landes Schleswig-Holstein (SchulG LSA) – § 24

Lehrerfortbildung in Thüringen mit dem Fortbildungsbudget

In Thüringen orientiert sich die innerschulische Lehrerfortbildung am Entwicklungskonzept der jeweiligen Schule und den für die Umsetzung erforderlichen Qualifikationen der Lehrkräfte. Die Fortbildungen der Lehrkräfte tragen einen Teil zur Förderung der Schul- und Qualitätsentwicklung und zur Stützung von entsprechenden Arbeitsprozessen in der Verantwortung der Schule bei.

Bei der Erarbeitung der schulischen Entwicklungs- und Fortbildungskonzepte und der Bereitstellung von Informationen werden die Schulen und Schulämter durch das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM) unterstützt.

Auf Antrag kann ThILLM den Schulen auch ein Fortbildungsbudget zur Verfügung stellen, welches diese in eigener Verantwortung nutzen können. Dazu muss die Schule ein Finanzierungskonzept vorlegen und eine Arbeitsvereinbarung abschließen. Zudem entwickelt die Schulleitung in Zusammenarbeit mit dem gesamten Kollegium eine Fortbildungsplanung, die den Fortbildungsbedarf erhebt, der sowohl die Ziele und Aufgaben der Schule zur Schulentwicklung als auch die individuellen Fortbildungsinteressen der einzelnen Lehrkräfte aufweist. Jede Fortbildungsmaßnahme, die durch dieses Budget finanziert wird, muss beim ThILLM nachgewiesen und abgerechnet werden. Außerdem wird für jede Lehrerfortbildung eine Kurzeinschätzung der Schule abgegeben.

Quelle: Schulportal Thüringen

Fazit

Die Finanzierung und Förderung von Fortbildungen für Lehrer:innen sieht in jedem Bundesland ein wenig anders aus. Während in einigen Bundesländern ein festes Fortbildungsbudget bereitgestellt wird, muss in anderen Ländern ein Teil des gesamten Schulbudgets eigenverantwortlich für die Lehrerfortbildung zugewiesen werden, und in wieder anderen Teilen Deutschlands müssen Schulleitungen für jede einzelne Fortbildungsveranstaltung einzelne Anträge zur finanziellen Förderung stellen.

Eine einheitliche Regelung sowie eine transparente Aufführung der finanziellen Fördermittel wäre für viele Lehrkräfte, die in einem anderen Land als zuvor ihre Arbeit fortsetzen wollen, aber auch für andere Personen sicherlich sinnvoll und hilfreich, scheint aber nicht in zeitnaher Aussicht zu sein.

Wenn du eine einfache, unkomplizierte und kostengünstige Möglichkeit der Fortbildung suchst, findest du auf unserer Plattform zertifizierte Online Videokurse von verschiedenen Anbietern, an denen du jederzeit und ortsunabhängig teilnehmen kannst.


Weitere Quellen:

Deutscher Verein zur Förderung der Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung e. V. (DVLfB)
– Länderportraits zur Lehrkräftefortbildung
Kultusministerkonferenz
– Vergleich der Lehrkräftefortbildung in den Ländern