Fortbildungen für Lehrer:innen in NRW – Dein Überblick

Profilbild der Zukunft Digitale Schule Praktikantin Janine Oehler
Janine Oehler
07.04.2023

Eine der wichtigsten Aufgaben von Lehrer:innen ist es, ihre Kenntnisse und Kompetenzen stets zu erweitern und auf dem aktuellen Stand der neuesten Erkenntnisse zu halten, um den Bedürfnissen ihrer Schüler:innen gerecht zu werden. Um diese Aufgabe zu erfüllen, verpflichten sich Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen (NRW) laut dem Schulgesetz zur regelmäßigen Fortbildung. Von Präsenzveranstaltungen über digitale Fortbildungen haben Lehrer:innen in NRW viele Optionen, sowohl durch staatliche als auch externe Anbieter. In diesem Artikel findest Du die wichtigsten Infos im Überblick.

Fortbildungspflicht für Lehrkräfte in NRW: Was sagt das Schulgesetz?

Laut dem Schulgesetz Nordrhein-Westfalen stehen Lehrer:innen in der Pflicht, sich zur Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer Kompetenzen stetig selbst fortzubilden und an dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen auch in der unterrichtsfreien Zeit teilzunehmen. Zwar ist auch eine Fortbildung während der Unterrichtszeit möglich, dies setzt aber voraus, dass eine Vertretung gesichert ist oder der Unterricht vorgezogen oder nachgeholt wird. Wichtig ist, dass durch die Fortbildung kein Unterrichtsausfall entsteht. Zuständig für Entscheidungen über Angelegenheiten der Lehrerfortbildung ist unter Beteiligung des Lehrerrats die Schulleitung. Diese entscheidet auch über die Auswahl von Teilnehmer:innen. Dabei muss sich die Schulleitung an die beschlossenen Grundsätze für die Lehrerfortbildung durch die Lehrerkonferenz halten. Ein regelmäßiger Austausch und Beratung zwischen Lehrerrat und Schulleitung zu den Angelegenheiten der Lehrkräfte ist auch in Hinblick auf die Fortbildungen essentiell und durch das Schulgesetz verpflichtend.

Das Angebot der staatlichen Fortbildungen für Lehrer:innen in NRW

Nordrhein-Westfalen bietet seinen Lehrkräften eine Vielzahl an staatlichen Lehrkräftefortbildungen, die entweder durch die 53 Kompetenzteams oder die fünf Bezirksregierungen erfolgen. Das Angebot reicht von digitalen Fortbildungen über Selbstlernkurse und natürlich auch Präsenzkursen und richtet sich sowohl an Lehrer:innen als auch an Schulleitungen und teilweise sogar darüber hinaus an Eltern und andere Teilnehmer mit Interesse an der Unterrichtsentwicklung in NRW.

Eine Lehrerin in NRW nutzt ihre digitalen Kompetenzen im Unterricht und zeigt ihrem Schüler etwas auf einem iPad.

Arbeitsfelder und Angebote der Kompetenzteams

Die Fortbildungen der Kompetenzteams fokussieren sich im Rahmen der Fortbildungsinitiative NRW auf die Unterrichtsentwicklung für eine neue Lern- und Lernkultur und werden in zwei Themenfelder mit insgesamt acht Programmen unterteilt. Unter das Themenfeld “Schulentwicklung” fallen Programme zur Schulentwicklungsberatung, Fortbildungsplanung und interkultureller Schulentwicklung. Unter dem zweiten Themenfeld “Unterrichtsentwicklung – für eine neue Lehr- und Lernkultur” finden sich die Programme zur standard- und kompetenzorientierten Unterrichtsentwicklung in den Fächern, Fortbildungen für Schulen auf dem Weg zur Inklusion, Lernmittel- und Medienberatung und Kooperation mit Bildungspartnern.

Die digitale Fortbildung, die nicht nur Lehrer:innen in NRW fördert: Der MOOC Selbstlernkurs

Ein spezielles Projekt zur Förderung von Vielfalt bietet der Selbstlernkurs “MOOC Vielfalt fördern”. MOOC steht für “Massive Open Online Course” und ist eine digitale Fortbildung in Form eines Lernspaziergangs. Nicht nur Lehrer:innen, auch andere Interessierte in NRW können sich durch die Lernlandschaft und sammeln Inspirationen und Kompetenzen zur Weiterentwicklung des Unterrichts mit Fokus auf individuelle Förderung. 

Fortbildungsangebote der Bezirksregierungen und Qualifizierung von Schulleitungen

Die Angebote der fünf Bezirksregierungen (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster) sind insbesondere die Schulleitungsfortbildungen, Zertifikatskurse in Bedarfsfächern und Qualifikationserweiterungen für “Deutsch als Zielsprache” und Beratungslehrertätigkeiten. Andere Arbeitsfelder liegen in der Fachfortbildung für Berufskollegs, Veranstaltungen für Förderschulen, Sportfortbildungen, Datenschutz und vielem mehr. Außerdem sind die Bezirksregionen zuständig für die Qualifizierung der Mitglieder in den Kompetenzteams.

Unterstützt werden die Bezirksregierungen bei den Eignungsfeststellungsverfahren durch das Landeszentrum für Schulleitungsqualifikation. Dieses ist, wie der Name schon preisgibt, außerdem zuständig für die Schulleitungsqualifizierung und Schulleitungsbegleitung.

Lehrkräftefortbildungen durch andere Anbieter

Neben den staatlichen Fortbildungsangeboten stehen Lehrer:innen in Nordrhein-Westfalen natürlich auch andere Anbieter von Fortbildungen zur Verfügung. Diese können bei der Medienberatung NRW eine Zulassung zur Aufnahme in die Suchmaschine für Lehrerfortbildungen beantragen, eine formale Anerkennung und/oder Empfehlung durch das Ministerium für Schule und Bildung gibt es jedoch nicht. Dennoch lohnt sich auch außerhalb der Suchmaschine ein Blick in die digitalen und Präsenz-Fortbildungen für Lehrer:innen anderer Anbieter in und außerhalb von NRW, um die volle Vielfalt des breiten Angebots für die Unterrichtsentwicklung und die Förderung der eigenen Kompetenzen nutzen zu können.

Mehr Flexibilität durch digitale Fortbildungen für Lehrer:innen in NRW

Digitale bzw. Online-Fortbildungen für Lehrer:innen können durch ihre Flexibilität eine wichtige und oft kostengünstige Ergänzung zu Präsenzveranstaltungen darstellen. Die Ortsunabhängigkeit bietet den Teilnehmenden die Möglichkeit, bequem von zu Hause aus an Kursen teilzunehmen, für die sie sonst auf weite Strecken reisen müssen. Auch die zeitliche Flexibilität sollte nicht unterschätzt werden. Neben den bereits bekannten Online-Seminaren mit Referent:innen gibt es immer mehr Angebote für “asynchrone Weiterbildungen” oder Selbstlernkurse, die komplett zeitunabhängig durchgeführt werden können und somit auch in den schwierigsten Lehrkräfte-Zeitplänen einen Platz finden. Durch interaktive Elemente wie Fragebögen und Austausch über digitale Tools können die erlernten Fähigkeiten außerdem gleich getestet und vertieft werden. Unser Artikel zu den 3 wichtigsten Vor- und Nachteilen von Online-Fortbildungen für Lehrer:innen bietet Dir einen genaueren Einblick in die Unterschiede der heutigen Fortbildungsangebote.

Eine digitale Fortbildung bietet Lehrer:innen in NRW viel Flexibilität.

Die Suchmaschine für Lehrerfortbildungen

Ein besonderes Angebot in Nordrhein-Westfalen bietet die offizielle Suchmaschine für Lehrerfortbildungen, die von dem Ministerium für Schule und Bildung bereitgestellt wird. Die Suchmaschine steht allen Lehrkräften des Landes zur Verfügung und stellt eine einfache Möglichkeit dar, um das passende Fortbildungsangebot zu finden. In der Bibliothek befinden sich alle staatlichen Fortbildungen und Fortbildungen anderer Anbieter, die sich in der Suchmaschine registriert haben. Durch die Einstellungen können Lehrer:innen nach den für sie wichtigen Kriterien genau filtern wie Veranstalter, staatliche Angebote des Landes NRW und nicht staatliche Angebote, Ort und Umkreis, Zeitraum, Veranstaltungstyp (Blended Learning, digitale Fortbildung, Präsenzveranstaltung, uvm) Kategorie, Rubriken, Fächer und Schulformen. Stand April 2023 lassen sich über die Suchmaschine über 5163 Veranstaltungen von 1689 Anbietern finden.
Doch wie bereits erwähnt, finden sich durch nicht registrierte Anbieter noch weitere Fortbildungsangebote für Lehrer:innen.

Wie werden digitale und Präsenz-Fortbildungen für Lehrer:innen in NRW finanziert?

Zur Weiterbildung der Lehrkräfte gibt es für öffentliche Schulen in Nordrhein-Westfalen ein Fortbildungsbudget. Bei der Verwendung des Budgets ist es ganz gleich, ob die Fortbildungen online oder auf Präsenzveranstaltungen stattfinden oder bei welchem Anbieter die Lehrer:innen teilnehmen.

Das Budget errechnet sich aus der Menge der hauptamtlichen (ha) bzw. hauptberuflichen (hb) Lehrkräfte an der jeweiligen Schule. Jede Schule erhält im Haushaltsjahr pro ha oder hb Lehrkraft einen Betrag von 45 Euro, das Mindestbudget beträgt 1.200 Euro.

Sollte das zugeteilte Fortbildungsbudget bis zum 01. April nicht aufgebraucht sein, wird der Rest auf das Budget des laufenden Jahres angerechnet. Allerdings bleiben Restmittel in Höhe der im vorangegangenen Haushaltsjahr zugewiesenen Mittel, mindestens jedoch 1.600 Euro, unberücksichtigt. Dadurch ist es Schulen theoretisch möglich, das gesamte Fortbildungsbudget eines Jahres anzusparen und auf das Folgejahr zu übertragen. Durch die Bündelung der Budgets wird den Schulen die Möglichkeit geboten, Fortbildungsschwerpunkte in einzelnen Jahren zu bilden. Der Mindestfreibetrag bietet vor allem kleinen Schulen eine hohe Flexibilität bei der Einteilung des Fortbildungsbudgets.

Fazit

Nordrhein-Westfalen bietet seinen Lehrkräften vielfältige Möglichkeiten zur eigenen Fortbildung. Ob durch staatliche oder nicht-staatliche Angebote, Präsenztermine oder digitale Fortbildungen, über die Nutzung der Suchmaschine oder durch eigene Recherche – als Lehrer:in in NRW kannst Du genau die individuell zu Dir passende Fortbildung finden, wichtige Kompetenzen erlernen und Deine Kenntnisse stets auf dem neuesten Stand halten.

Solltest Du noch auf der Suche nach der richtigen Online-Fortbildung für Dich sein, findest Du hier eine Übersicht über unsere aktuellen Kurse, an denen Du zeit- und ortsunabhängig teilnehmen kannst.

Viel Spaß wünscht Dir Dein ZDS-Team!


Quellen:

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Bildungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen – Medienberatung NRW

Schulgesetz NRW – SchulG (§57 Abs. 3; §59 Abs. 6; §68 Abs. 3 Nr. 3; §69 Abs. 2)