Fortbildungspflicht in Baden-Württemberg

Christoph Haack
01.08.2023

In vielen Bundesländern herrscht die Fortbildungspflicht für Lehrkräfte. Unter anderem auch in Baden-Württemberg. Durch das Landesbeamtengesetz (LBG) wird festgehalten, dass Lehrkräfte mit Beamtenstatus verpflichtet sind, „an der dienstlichen Fortbildung teilzunehmen und sich außerdem selbst fortzubilden, damit sie insbesondere die Fach-, Methoden- und sozialen Kompetenzen (…) erhalten.“ (LBG, § 50). Lehrer:innen sind durch die „Leitlinien zur Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen“ des Kultusministeriums dazu verpflichtet, ihre berufsspezifischen Kompetenzen zu erhalten und weiterzuentwickeln. Die Veranstaltungen der amtlichen Lehrkräftefortbildung sind für Lehrkräfte staatlicher Schulen kostenfrei. Die aufkommenden Reisekosten werden dabei nach den gesetzlichen Bestimmungen erstattet. Ebenfalls besteht ein Dienstunfallschutz für die Lehrkräfte.

Umfang der Fortbildungen

Der angebotene Umfang der Fortbildungen in Baden-Württemberg kann in verschiedenen Optionen angeboten werden. Dabei gibt es Angebote, die beispielsweise halbtägig ablaufen, eine Woche oder auch mehrere Kurse innerhalb von zwei Jahren anbieten. Der Umfang gestaltet sich dementsprechend individuell und hängt von der Fortbildung ab.

Rahmendienstvereinbarung der Fortbildungspflicht in Baden-Württemberg

Die Rahmendienstvereinbarung zur Lehrkräftefortbildung des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung Baden-Württemberg hält gewisse Grundsatzbestimmungen fest. “Der für eine Fortbildungsveranstaltung für Teilnehmende anfallende Gesamtzeitaufwand ist in der Ausschreibung zu veröffentlichen.” Dabei spielen die Fortbildungszeiten eine wichtige Rolle. Beispielsweise darf die tägliche Fortbildungszeit von 8 Stunden nicht überschritten werden. Ebenfalls finden Lehrkräftefortbildungen in der Regel Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr statt. Im Veranstaltungstermin in der Ausschreibung bei Nachmittagsveranstaltungen wird in der Regel dieser Satz beigefügt: „Es ist Aufgabe der Schulleitung, den teilnehmenden Lehrkräften ausreichend Zeit für Mittagspause und Anfahrt zu ermöglichen.“ Mehrtägige Wunschkurse von Schulen mit Übernachtung können bis zu 2/3 Freitag bis Samstag oder in den Schulferien stattfinden. Fortbildungsangebote können insgesamt im Umfang von bis zu 30 % in der unterrichtsfreien Zeit durchgeführt werden. Eine konkrete Anzahl an Fortbildungen, die tatsächlich gemacht werden sollen, gibt es in Baden-Württemberg nicht. 

Fazit

Fortbildungen für Lehrkräfte sind in allen Gebieten eine Bereicherung und sollen stets wahrgenommen werden. Abschließend kann gesagt werden, dass es eine Fortbildungspflicht für Lehrkräfte in Baden-Württemberg gibt, sich der Umfang aber an länderspezifischer Rahmenbedingungen orientiert.


Quellen:
Rahmendienstvereinbarung zur Lehrkräftefortbildung
Lehrkräftefortbildungen in den Ländern