Für Lehrerinnen und Lehrer in Hessen herrscht Fortbildungspflicht, um mit den aktuellen pädagogischen und didaktischen Entwicklungen Schritt zu halten. Dabei steht im Vordergrund, den Lehrprozess stets zu optimieren und die Schülerinnen und Schüler bestmöglich auf die Anforderungen der heutigen Gesellschaft vorzubereiten.
Dieser Artikel soll einen Überblick über die verschiedenen Aspekte der Fortbildungspflicht für Lehrkräfte in Hessen geben und aufzeigen, wie Fortbildungen dazu beitragen, die Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler in einer digitalisierten Welt zu fördern.
Die Anforderungen an die Lehrkräftefortbildungen sind im Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG) festgelegt. Fortbildung und Personalentwicklung stehen dabei gleichwertig nebeneinander als zwei Bereiche, für die gemeinsame Inhalte und Aufgaben benannt werden.
Durch berufsbegleitende Fortbildungen und Maßnahmen der Personalentwicklung sollen Lehrkräfte ihre berufliche Qualifikation für den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule, den Unterricht, die besonderen Anforderungen der Bildungsgänge, Schulformen und Schulstufen, den inklusiven Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen und die aktive Teilhabe an der Schulentwicklung erhalten und erweitern. Die Fortbildungen dienen der Erweiterung und Vertiefung der im Studium und im pädagogischen Vorbereitungsdienst erworbenen unterrichtlichen und allgemeinpädagogischen Kompetenzen.
Lehrkräfte sind nach dem HLbG verpflichtet, ihre berufsbezogene Grundqualifikation weiterzuentwickeln. Über die Wahl der dafür geeigneten Fortbildungsangebote entscheiden sie in Abstimmung mit der Schulleitung. Diese kann Lehrkräfte nach Auswertung der Qualifizierungsportfolios, die Lehrkräfte führen müssen, auch zur Teilnahme bestimmter Fortbildungsmaßnahmen verpflichten.
In Qualifizierungsportfolios sind die Lehrkräfte dazu verpflichtet, ihre Fortbildungen sowie auf Wunsch weitere fördernde Kompetenzen zu dokumentieren. Die Teilnahme an Fortbildungen wird im Qualifizierungsportfolio ebenso durch eine Bescheinigung des Anbieters dokumentiert. Die Nachweise über Fortbildungen müssen auf Anforderung der Schulleitung vorgelegt werden.
Fortbildungen sollten in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden. In besonderen Fällen kann die Schulleitung für vom Land Hessen akkreditierte oder nach Art. 5 Abs. 3 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt gleichwertig anerkannte Fortbildungsveranstaltungen eine Dienstbefreiung gewähren, sofern keine dienstlichen Erfordernisse entgegenstehen.
Zudem haben alle Lehrkräfte im Rahmen der Jahresgespräche das Recht auf eine Laufbahnberatung als Grundlage einer gezielten Förderung von Entwicklungsschwerpunkten. Art und Umfang der Teilnahme an entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen werden in Vereinbarungen zwischen Staatlichem Schulamt, Schulleitung und Lehrkräften festgelegt. Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme soll in der Regel die Voraussetzung für die Übernahme von Funktionsstellen in Schule und Bildungsverwaltung (auf Zeit oder auf Dauer) sein.
Ob Veranstaltungen berufsbegleitender Fortbildungen anerkannt werden können und ob eine Kostenübernahme aus dienstlichem Interesse ganz oder teilweise in Betracht kommt, entscheidet die Schulleitung.
Die Schulen legen in einem Fortbildungsplan die schulbezogenen Qualifizierungsanforderungen fest, welche sowohl Entwicklungsschwerpunkte des Schulprogramms als auch die Bewertung der Qualifizierungsportfolios durch die Schulleitung berücksichtigen. Zur Umsetzung des Fortbildungsplans steht den Schulen nach Maßgabe des Haushaltsgesetzes ein Fortbildungsbudget zur Verfügung.
Für die Fortbildungsangebote des Landes Hessen gilt außerdem:
Eine der grundlegenden Aufgaben der Schulen ist es, Schülerinnen und Schüler auf die zunehmend digitalisierte Lebens- und Arbeitswelt vorzubereiten. In den vergangenen Jahren haben Hessens Schulen sowohl in der technischen Ausstattung als auch in der Unterrichtsgestaltung einige Fortschritte in Hinblick auf die Digitalisierung erreicht. Ziel der Landesregierung ist es auch weiterhin, die Potenziale der Digitalisierung in den Schulen vollständig zu nutzen und zu verankern. So wird die Strategie „Digitale Schule Hessen“ aufbauend auf dem 2019 geschaffenen Landesprogramm „Digitale Schule Hessen“ stets weiterentwickelt. Dabei greift das Land den Ansatz der Verknüpfung von Pädagogik und Informationstechnik auf und konzentriert sich auf die Handlungsfelder Unterricht und Pädagogik, digitale Kompetenzen, digitale Infrastruktur und Verwaltung sowie Innovation, Projekte und Vorhaben.
Im Rahmen des Programms “Digitale Schule Hessen” bietet das Dezernat Medien der Hessischen Lehrkräfteakademie allen hessischen Schulen ein breites Angebot praxisorientierter Fortbildungen an.
Die Heraeus Bildungsstiftung hat es sich zur Mission gemacht, Schulleitungen und Lehrkräfte zu unterstützen, indem sie Impulse geben, vernetzen und ihnen helfen, den Herausforderungen der modernen Bildung gerecht zu werden. Ihr Ziele ist es unter anderem, starke Vorbilder für die junge Generation zu schaffen. Seit 1965 haben sie über 30.000 Lehrkräfte fortgebildet und unterstützen jedes Jahr rund 2.500 Lehrkräfte und Schulleitungen bundesweit, die während ihrer beruflichen Laufbahn etwa 1,3 Millionen Schüler:innen erreichen.
Mit ihrem asynchronen Fortbildungsprogramm Verbindungsstark bieten sie ihre digitale Lernreise für Dich als Lehrkraft digital an und geben Dir die Möglichkeit, Deine Beziehungsarbeit mit Schülerinnen und Schülern zu stärken. Das Format ermöglicht Dir eine flexible Zeiteinteilung und die Teilnahme an Live-Webinaren mit Expert:innen rund um Themen wie positive Psychologie, emotionale Intelligenz, Kommunikation, Feedbackkultur und vieles mehr.
Auf unserer Plattform Zukunft Digitale Schule bietet die Heraeus Bildungsstiftung ihre digitale Lernreise auch kostenfrei für Lehrkräfte in Hessen an. Du kannst die Kurse zu jeder Zeit online belegen und gemeinsam mit uns Impulse für starke Beziehungen, starke Schule und starke Schüler:innen setzen.
Das vom Land Hessen festgelegte Schwerpunktthema „Medienbildung und Digitalisierung“ für Fortbildungen sowie die Strategie Digitale Schule Hessen zeigen die Relevanz von Medien und digitalen Kompetenzen in der Schule deutlich auf. Die rasanten Fortschritte in der Technologie und die Integration digitaler Medien in den Bildungsprozess erfordern eine ständige Anpassung der Lehrmethoden und -materialien, sodass vor allem die Lehrkräfte digitale Kompetenzen entwickeln müssen, um Schülerinnen und Schüler effektiv auf die Nutzung digitaler Werkzeuge vorzubereiten. Auch die Zukunft Digitale Bildung unterstützt Lehrkräfte in der aktiven Mitgestaltung des digitalen Wandels im Bildungswesen, um so die Grundlage für eine zukunftsorientierte und nachhaltige Veränderung der Bildung zu gewährleisten.Bei der Zukunft Digitale Schule findest Du ein vielfältiges Angebot an jederzeit verfügbaren, praxisnahen Fortbildungen für die Lehrer:innen von morgen. Schau Dich doch mal um und werde Teil einer zeitgemäßen Schulentwicklung. Wir freuen uns auf Dich!
Quellen:
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-LehrBiGHE2011V6P59/part/X
https://akkreditierung.hessen.de/akkreditierung/start
https://kultusministerium.hessen.de/digitalisierung/digitale-schule-hessen
https://digitale-schule.hessen.de/digitale-kompetenzen/lehrkraeftefortbildung
https://schulportal.hessen.de/fortbildungen/allgemeine-informationen/