In Berlin haben Lehrer:innen nach dem Schulgesetz und der Lehrkräftefortbildungsverordnung (FBLVO) eine Fortbildungspflicht. Regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen sind essentiell, um ihre Kompetenzen zu erweitern und ihre Unterrichtsqualität zu verbessern. In diesem Artikel findest du alle Infos zu diesem Thema auf einen Blick.
Die Fortbildungspflicht gilt für alle Lehrkräfte an öffentlichen Schulen in Berlin, einschließlich Grundschulen und Sekundarstufen. Thematisch sind Lehrer:innen dazu verpflichtet, sich in ihren jeweiligen Unterrichtsfeldern weiterzubilden. Neben den fachbezogenen Fortbildungen kommen zusätzlich noch übergreifende Themen wie Inklusion, Bildung in der digitalen Welt, sprachliche und politische Bildung und persönliche Kompetenzen hinzu.
Lehrkräfte müssen sich innerhalb eines Jahres mindestens 600 Minuten, also 10 Stunden, fortbilden. Schulinterne Fortbildungen werden dabei mit bis zu 300 Minuten angerechnet, allerdings nur wenn diese zu den Pflichtthemen gehören. Ansonsten finden Fortbildungen standardmäßig außerhalb der Unterrichtszeit statt.
Um ihre Fortbildungen zu dokumentieren, sollte jährlich oder mindestens zweijährlich ein Gespräch eingeleitet und die entsprechenden Unterlagen eingereicht werden. In Berlin ist in der Regel die Schulleitung für die Überwachung der Fortbildungspflicht verantwortlich, in manchen Fällen können aber auch Qualitätsbeauftragte oder ein:e von der Schulleitung ernannte:n Fortbildungsbeauftragte:n dafür zuständig sein.
Fortbildungsmaßnahmen können auf unterschiedliche Weise stattfinden, z.B. durch Teilnahme an Workshops, Seminaren oder Kursen, entweder als Präsenzveranstaltung oder online. Die zuständige Senatsverwaltung in Berlin stellt einige qualifizierte Fortbildungen zur Verfügung. Sollte ein externer Anbieter in Betracht gezogen werden, so muss dieser erst durch die Senatsverwaltung zugelassen werden.
Nicht angerechnet werden übrigens private Studien- und Bildungsreisen, diese zählen nur als Ergänzung der eigenen Fortbildung.
Auch Schulleitungen sind von der Fortbildungspflicht in Berlin nicht ausgeschlossen. Sie müssen an Fortbildungsveranstaltungen für Führungskräfte teilnehmen und dies in einem jährlichen Gespräch mit der Schulaufsicht besprechen und nachweisen.
Die Fortbildungspflicht für Lehrer:innen in Berlin ist eine wichtige Maßnahme, um die Qualität des Unterrichts zu verbessern und den Anforderungen einer sich ständig verändernden Bildungslandschaft gerecht zu werden. Lehrkräfte können durch Fortbildungen bereits vorhandene Kenntnisse vertiefen und Neues erlernen, was nicht nur dem Unterricht, sondern auch den persönlichen Kompetenzen zugutekommt.
Quellen:
Schulgesetz (SchulG) Berlin, §67 Absatz 7
Lehrkräftebildungsgesetz (LBiG) Berlin
Lehrkräftefortbildungsgesetz (FBLVO) Berlin
Stand 07.03.2023